Nachtsichtgeräte und Wärmebildkameras sind leistungsfähiger und günstiger denn je. Gleichzeitig ist die Rechtslage in Deutschland komplex und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Was als Beobachtungsgerät erlaubt ist, ist als Zieloptik verboten. Was in Bayern gilt, gilt nicht in Hamburg.
Dieser Artikel bringt Ordnung in den rechtlichen Dschungel — kompakt, praxisnah, ohne juristische Umwege.
Das Bundesjagdgesetz: Die Grundlage
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) bildet den bundeseinheitlichen Rahmen. Zwei Paragraphen sind für Nachtsichttechnik entscheidend:
§ 19 Abs. 1 Nr. 8 BJagdG — Verbotene Mittel
⚖️ Gesetzestext (vereinfacht)
„Es ist verboten, Nachtsichtvorsätze, Nachtsichtgeräte oder Wärmebildgeräte zu verwenden, die für das Zielen mit einem Schussgerät oder einer Armbrust verwendet werden können oder bei denen ein solcher Verwendungszweck vorgesehen ist."
— § 19 Abs. 1 Nr. 8 BJagdG (Bundesjagdgesetz)
Das klingt klarer als es ist. Die entscheidende Formulierung: „für das Zielen verwendet werden können". Das bedeutet nicht nur direkt aufmontierte Zieloptiken — sondern theoretisch auch Handgeräte, mit denen man auf eine Waffe zielt. In der Praxis wird das aber restriktiv interpretiert: Ein Handfernglas mit Wärmebild, das man separat hält, gilt als Suchgerät, nicht als Zielgerät.
§ 19 Abs. 1 Nr. 5 BJagdG — Nachtjagd-Verbot
„Es ist verboten, Wild zu jagen [...] zur Nachtzeit (d. h. eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang)."
Dieses generelle Nachtjagd-Verbot ist bundesweit gültig — aber es gibt Ausnahmen, die die Bundesländer regeln dürfen (§ 22 BJagdG). Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Was ist ERLAUBT — die klare Liste
✅ Erlaubter Einsatz von Nachtsichttechnik
- Handhaltiges Nachtsichtgerät als Beobachtungsgerät: Tiere aufspüren, Bestand erfassen, Revierbegehung — vollständig legal
- Wärmebildkamera als Suchgerät: Nachsuche auf angeschossenes Wild, Wildaufspüren vor dem Schuss, Nachtkontrolle — legal
- Wildkameras mit IR-Blitz: Alle Wildkameras mit Infrarotblitz sind legal und ohne Einschränkung verwendbar
- Digitale Beobachtungsgeräte: Alle Ferngläser, Monokuläre und Spotting Scopes ohne Zielfadenkreuz — legal
- IR-Scheinwerfer als Beleuchtung: Infrarotscheinwerfer zur Ausleuchtung bei Nachtsicht-Beobachtung — legal
Was ist VERBOTEN — die klare Liste
- Nachtsichtvorsatz direkt auf dem Zielfernrohr montiert — verboten (§ 19 BJagdG)
- Wärmebildvorsatz auf dem Zielfernrohr — verboten (§ 19 BJagdG)
- Jedes Gerät mit Retikel/Absehen, das zum Zielen dient — verboten
- Nachtjagd ohne landesrechtliche Genehmigung — verboten (Ausnahme: Schwarzwild in bestimmten Bundesländern)
- Wilderei bei Nacht mit Nachtsichttechnik — Straftat nach § 292 StGB
Nachtjagd in den Bundesländern — der Überblick 2026
Seit der ASP-Krise (Afrikanische Schweinepest) ab 2020 haben viele Bundesländer ihre Nachtjagdregelungen für Schwarzwild gelockert. Der aktuelle Stand:
| Bundesland | Nachtjagd Schwarzwild | Nachtjagd sonst. | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Bayern | ✅ Erlaubt (mit Genehmigung) | ❌ Verboten | Untere Jagdbehörde muss zustimmen, Kunstlicht erlaubt |
| Brandenburg | ✅ Erlaubt | ❌ Verboten | Vollständige Freigabe Schwarzwild seit 2021 |
| Sachsen | ✅ Erlaubt | ❌ Verboten | Kunstlicht und Schalldämpfer erlaubt für Schwarzwild |
| Niedersachsen | ✅ Erlaubt (beschränkt) | ❌ Verboten | Ansitzjagd auf Schwarzwild, Kunstlicht mit Anzeige |
| NRW | ⚠️ Teilweise erlaubt | ❌ Verboten | ASP-Kernzone: Nachtjagd erlaubt |
| Thüringen | ✅ Erlaubt | ❌ Verboten | Schwarzwild ganztägig, kein Schonzeitschutz |
| Hamburg | ❌ Verboten | ❌ Verboten | Keine Ausnahmen |
| Berlin | ❌ Verboten | ❌ Verboten | Kein eigenständiges Jagdgesetz |
| Baden-Württemberg | ⚠️ Ausnahmen möglich | ❌ Verboten | Auf Antrag für Schwarzwild-Problemreviere |
| Sachsen-Anhalt | ✅ Erlaubt | ❌ Verboten | Schwarzwild ganzjährig ohne Schonzeit |
Die ASP-Situation und ihr Einfluss auf das Jagdrecht
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat das deutsche Jagdrecht in Bewegung gebracht. Seit dem ersten ASP-Fund bei Wildschweinen in Brandenburg (September 2020) haben Bund und Länder massiv die Schwarzwild-Jagd erleichtert:
- Schonzeitaufhebung: Schwarzwild hat in fast allen Bundesländern keine Schonzeit mehr
- Nachtjagd-Freigaben: Viele Länder haben Nachtjagd auf Schwarzwild erlaubt oder stark erleichtert
- Kunstlicht bei der Jagd: In mehreren Ländern ist der Einsatz von Kunstlicht (Scheinwerfer, IR-Beleuchtung) für Schwarzwild-Jagd erlaubt
- Drückjagden ohne Mindestabstand zu Ortslagen: Erleichterungen für intensive Bejagung
Diese Lockerungen machen Nachtsichttechnik als Suchgerät für die Schwarzwild-Jagd praktisch unverzichtbar. Wärmebildgeräte erkennen Rotten schneller und vollständiger als jede andere Methode.
Nachtsichtvorsätze — die Grauzone
Besonders umstritten sind sogenannte Nachtsichtvorsätze: Geräte, die vor einem Tag-Zielfernrohr montiert werden und das Bild auf Nachtsichttauglichkeit umwandeln. Beispiele: Pulsar Forward FN-Serie, ATN X-Sight 4K (als Vorsatz).
Die juristische Einschätzung
§ 19 Abs. 1 Nr. 8 BJagdG verbietet ausdrücklich „Nachtsichtvorsätze". Die meisten deutschen Juristen und Jagdverbände sind sich einig: Diese Vorsätze sind bei der Jagd verboten — unabhängig davon, ob sie gerade am ZF montiert sind oder in der Tasche liegen (wenn man sie zur Jagd mitführt).
Es gibt eine Mindermeinung, die argumentiert, der Vorsatz sei nur verboten, wenn er zum Zielen verwendet wird — nicht beim Beobachten. Diese Auslegung ist rechtlich riskant und wird von den meisten Jagdbehörden nicht geteilt.
Empfehlung: Nachtsichtvorsätze auf Jagdwaffen generell meiden. Das Risiko (Entzug Jagdschein, Strafverfolgung) überwiegt jeden Nutzen.
Schalldämpfer bei der Nachtjagd
Oft im gleichen Atemzug mit Nachtjagd diskutiert: Schalldämpfer. Die Rechtslage:
- Schalldämpfer sind in Deutschland erlaubnisfähige Waffenteile (§ 2 WaffG) — sie dürfen legal besessen werden (mit Erlaubnis)
- Einsatz bei der Jagd: In einigen Bundesländern (Bayern, Brandenburg, Sachsen, Thüringen) explizit für Schwarzwild erlaubt
- In Bundesländern ohne explizite Genehmigung: Rechtslage unklar, Tendenz zur Erlaubtheit wenn Wildfolge und Ansitz klar sind
- Niemals zur Verschleierung von Jagdwilderei: Dann Straftat
Wildkameras — rechtlich unproblematisch
Wildkameras sind in Deutschland unproblematisch — mit einer wichtigen Ausnahme: Datenschutz. Das solltest du wissen:
Im eigenen Revier
Wildkameras auf eigenem oder gepachtetem Jagdrevier, ausschließlich auf Wildtiere ausgerichtet: vollständig legal, keine Genehmigung nötig, keine Meldepflicht.
An öffentlichen Wegen oder Zäunen
Erfasst die Kamera Personen auf öffentlich zugänglichen Wegen: DSGVO-Pflichten. Hinweisschild empfohlen, in bestimmten Fällen Datenschutz-Folgenabschätzung nötig. Im Zweifel beim zuständigen Datenschutzbeauftragten anfragen.
Auf Fremdgelände
Ohne Genehmigung des Grundeigentümers auf fremdem Gelände: Hausfriedensbruch möglich, Nutzungsrecht verletzbar. Immer Einverständnis einholen.
Künstliches Licht bei der Jagd
Scheinwerfer und IR-Beleuchtung zur Nachtjagd — was gilt?
| Mittel | Bundesrecht | Ausnahmen Länder |
|---|---|---|
| Sichtbares Kunstlicht (Scheinwerfer) | Verboten (§ 19 BJagdG) | Bayern, Brandenburg, Sachsen für Schwarzwild |
| IR-Illuminator (850/940 nm) | Nicht explizit verboten | Rechtlich unklar — Vorsicht |
| Wildkamera IR-Blitz | Erlaubt (kein Jagdmittel) | Keine Einschränkungen |
| Ziellicht/Leuchtpunktvisier | Erlaubt (kein Kunstlicht i. S. d. BJagdG) | Generell erlaubt |
Strafmaß bei Verstößen — konkrete Konsequenzen
Wer gegen das Jagdrecht verstößt, riskiert:
Ordnungswidrigkeit (§ 38 BJagdG)
Weniger schwere Verstöße (z. B. jagdliches Verhalten ohne sofortige Gefahr für Menschen): Bußgeld bis 50.000 Euro.
Straftat — Wilderei (§ 292 StGB)
Wer Wild ohne Jagdberechtigung erlegt oder widerrechtliche Jagdmethoden anwendet: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe. Bei Verwendung von Schusswaffen oder bandenmäßigem Vorgehen: bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Jagdscheinsperrung
Bei Jagdrechtsverstößen kann die Jagdbehörde den Jagdschein einziehen. Erneute Beantragung erst nach einer Sperrfrist möglich — die Dauer variiert je nach Schwere des Verstoßes.
Einziehung der Gegenstände
Waffe, Nachtsichtoptik, Fahrzeug — alles, was bei einem Jagdverstoß verwendet wurde, kann eingezogen werden.
Empfehlungen für die Praxis
✅ Rechtssichere Nutzung von Nachtsichttechnik bei der Jagd
- Immer als Handhaltegerät verwenden — kein Nachtsicht-/Wärmebildgerät auf der Waffe montieren
- Landesjagdgesetz kennen — Nachtjagdregelung deines Bundeslandes jährlich prüfen
- Bei Nachtjagd: Genehmigung einholen — Untere Jagdbehörde oder Jagdverband fragen
- Nachtsichtvorsätze meiden — rechtliche Grauzone mit hohem Risiko
- Wildkameras: DSGVO beachten — nur auf Wild ausrichten, kein öffentlicher Weg
- Dokumentation — bei Nachtjagd Genehmigung und Datum immer dabei haben
Weitere Informationen zur Technik findest du in unseren Artikeln Nachtsichtgerät Generationen 1–3 und Wärmebildkamera unter 500 Euro. Für Wildkamera-Recht im Revier empfehlen wir den Artikel Wildkamera im Revier — was ist erlaubt? sowie unseren allgemeinen Ratgeber für Einsteiger.
Fazit: Nachtsichttechnik sicher und legal nutzen
Wer die Grundregel kennt — Beobachten ja, Zielen nein — und sich über die Nachtjagdregelung seines Bundeslandes informiert, kann Nachtsicht- und Wärmebildtechnik ohne rechtliche Risiken im Jagdbetrieb einsetzen.
Die technologischen Möglichkeiten sind hervorragend. Die Rechtslage erlaubt den sinnvollen Einsatz als Suchgerät, für Nachsuchen und Wildbestandserfassung. Nur das Montieren auf der Waffe und die ungenehmigte Nachtjagd sind verboten. Das sollte kein Jäger riskieren.



